Testamentsvollstreckung
Die Umsetzung von Nachfolgeregelungen ist für die Privatsphäre und für den unternehmerischen Bereich des Erblassers aus dessen Sicht oft von erheblicher Bedeutung. Die zum Testamentsvollstrecker berufene Person übernimmt dabei eine große Verantwortung. Kenntnisse des Erbrechts sind ebenso unabdingbar, wie die speziellen Regelungen über die Testamentsvollstreckung.
Überall dort, wo der Erblasser Sorge hat, dass die Erben uneins sein könnten, dass die erforderliche Sachkunde oder Erfahrung noch nicht vorhanden ist, können die erforderlichen Maßnahmen einem Testamentsvollstrecker übertragen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Erben oder Vermächtnisnehmer minderjährig sind.
Eine fachkundige Beratung verhindert Misverständnisse und erspart
unnötige Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen.
Die rechtlichen Fragen sind oft sehr komplex und werden von unseren
Anwälten daher individuell bearbeitet. So können wir Sie optimal bei der
Sicherung der Zukunft Ihres Unternehmens unterstützen und beraten.


